Impfungen allgemein und für Reisen

In Deutschland werden für Erwachsene derzeit folgende Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen:

Standardimpfungen/Auffrischimpfungen:

Tetanus und Diphtherie: Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischung länger als 10 Jahre zurückliegt.

Keuchhusten: Erwachsene einmalig mit der nächsten Tetanus-/Dphtherie-Impfung.

Poliomyelitis (Kinderlähmung): Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger oder ohne einmalige Auffrischimpfung.

Hepatitis A: Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen bei Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen.

Hepatitis B:  Grundimmunisierung im Säuglings-/Kleinkindalter bis 2 Jahre, danach Nachholimpfungen. Nach Grundimmunisierung  4-8 Wochen später Impftiterbesimmung, danach Festlegung desweiteren Vorgehens. Nach erfolgreicher Impfung im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen erforderlich. Impf-Titer-Bestimmung und Auffrischimpfungen in besondernen Situationen.

MeningokokkenMeningokokken C Impfung einmalig bis 18. Lebensjahr.

Masern, Mumps und Röteln: Grundimmunisierung bis 2. Lebensjahr, danach Nachholimpfung bis 18. Lebensjahr. Für Masern einmalige Impfung für alle nach 1970 geborene Personen über 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.

Windpocken (Varizellen): Grundimmunisierung im Säuglings-/Kleinkindalter bis 2 Jahre, danach Nachholimpfung bis 18. Lebensjahr.

Influenza (Virusgrippe): Jährliche Impfung im Herbst aller Personen ab 60 Jahre.

Pneumokokken (Lungenentzündung): Einmalige Impfung für alle über 60 Jahre.

HPV: Einmalige Impfung für Mädchen und junge Frauen von 12-17 Jahre

Neben den Standard -/Auffrischimpfungen gibt es Indikationsimpfungen für Risikogruppen, Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos und von Reisen.

Gerne beraten wir Sie über weitere notwendige und und sinnvolle Impfungen, auch im Rahmen unserer Reisemedizinischen Beratungstätigkeit.

Für die Kostenübernahme von Schutzimpfungen kommen verschiedene Träger in Frage. Welche Impfungen als Pflichtleistungen von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist in einer Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt (www.g-ba.de). Daneben können Krankenkassen die Kostenübernahme weiterer Schutzimpfungen vorsehen, die nicht Bestandteil der Richtlinie sind.

Für private Krankenversicherungen ist die Richtlinie nicht bindend. Es ist daher vorab eine Kostenübernahme abzuklären.

Als weitere Kostenträger von Schutzimpfungen können z. B. der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD)  oder der Arbeitgeber in Frage kommen